2. Änderung des Bebauungsplans „Wohnpark am Hardtwald“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung mit örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim am 07.04.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnpark am Hardtwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Zudem hat der Gemeinderat am 07.04.2025 den Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnpark am Hardtwald" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung mit örtlichen Bauvorschriften vom 17.03.2025 gebilligt sowie beschlossen, die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Ab. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom 17.03.2025 maßgebend, dieser wird begrenzt
- im Norden durch die Flst. Nr. 4856 und der Straße "Alberta Straße",
- im Osten durch die Flst. Nr. 4856, 4855/4 und die Straßen „Hochfeldring“ und „Hardtwaldstraße“
- im Süden durch die Flst.Nr. 3159,
- im Westen durch die Flst. Nr. 4694, 4715 und der Straße „Victoria Straße“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan
Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnpark am Hardtwald " - ohne Maßstab
Ziele und Zwecke der Planung
Der Bebauungsplan „Wohnpark am Hardtwald“ ist seit 10.04.2000 rechtskräftig. Der Bebauungsplan wurde 2008 geändert (1. Änderung) und hat mit der Veröffentlichung am 18.04.2008 seine Rechtskraft erlangt.
Das städtebauliche Ziel der Planung zur 2. Änderung besteht in der Hauptsache darin, für einzelne Bereiche des Plangebiets die Festsetzungen zur Ausnutzung von Grundstücken und für die Art der zulässigen Nebenanlagen auf den Grundstücken an die heutigen üblichen Gegebenheiten anzupassen. Gleichzeitig wird eine Überarbeitung einzelner örtlicher Bauvorschriften wegen der aus heutiger Sicht sehr engen gestalterischen Vorgaben für notwendig erachtet. In Summe wird die 2. Änderung des Bebauungsplans zu einem größeren Gestaltungsspielraum für die Grundstückseigentümer und einer Vereinfachung des Regelwerks führen.
Im Einzelnen ist bei den planungsrechtlichen Festsetzungen vorgesehen, die Ziffer 2 Maß der Nutzung und die Ziffer 5 Überbaubare Grundstücksfläche, Garagen, Stellplätze, Nebenanlagen zu ändern.
Außerdem werden die Örtlichen Bauvorschriften in Ziffer 2 Baugestalt, Ziffer 7 Nebenanlagen und Ziffer 8 Einfriedungen überarbeitet sowie Vorschriften für Anlagen zum Versickern von Niederschlagswasser in Ziffer 10 (nur im WA 4 am Vancouverweg) neu aufgenommen.
Für die Planzeichnung ergeben sich keine Änderungen oder Anpassungen, so dass die Planzeichnung des Bebauungsplans „Wohnpark am Hardtwald“ 1. Änderung in Kraft seit dem 18.04.2008 unverändert weiter gelten kann. Mit Ausnahme des Bereichs, der durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Grand Centre Ring 2“ geändert wurde.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Wohnpark am Hardtwald" vom 17.03.2025 wird in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 21.05.2025
im Internet veröffentlicht und kann unter www.huegelsheim.de unter der Rubrik Aktuelles aus Hügelsheim eingesehen und heruntergeladen werden.
Um einen leichten Zugang nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sicherzustellen, erfolgt gleichzeitig zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Unterlagen bei der Gemeinde Hügelsheim, Rathaus I, Hauptstraße 34, 76459 Hügelsheim, Foyer, während der üblichen Dienststunden und zwar in der Regel von Montag bis Mittwoch vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@huegelsheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf dem anderen Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Hügelsheim, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bestandteil der Veröffentlichungen im Internet / Auslegung im Rathaus sind:
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
Hügelsheim, den 11.04.2025
Kerstin Cee
Bürgermeisterin