Änderungsbescheide für die Grundsteuer und Gewerbesteuer
Der Gemeinderat hat mit Beschluss der Haushaltssatzung am 8. April 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie für die Gewerbesteuer zum 01.01.2024 neu festgesetzt.
Die Hebesätze wurden wie folgt erhöht:
· Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) von 300 v. H. auf 330 v. H.
· Grundsteuer B (Grundstücke) von 310 v. H. auf 330 v. H.
· Gewerbesteuer von 330 v.H. auf 350 v. H.
Die entsprechenden Grundsteuer- sowie Gewerbesteuerbescheide für das Jahr 2024 werden im Laufe der nächsten Woche zugestellt.
In den Fällen, in denen der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Raten abgebucht. Sollten auch Sie die Vorteile des Einzugsverfahrens nutzen wollen, so wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Hügelsheim,Tel. 3044-32 oder an das Rechnungsamt Hügelsheim,Tel. 3044-31 Herr Effenberger.
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