Antrag auf Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025
Durch die vorgezogene Bundestagswahl und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit,
kann es zu Verzögerungen beim Versand der Briefwahlunterlagen kommen.
Der späte Versand der Unterlagen ist nicht durch die Kommunen verursacht,
sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien
zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025
erfolgen, da den Gemeinden erst dann alle erforderlichen Wahlunterlagen zur Verfügung stehen.
Wichtig:
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 23.02.2025 um 18 Uhr in den
Briefkasten des Rathauses Hügelsheim eingeworfen sein müssen.