Anzeigepflicht für die Änderung grundstücksbezogener Daten
Aufgrund der Grundsteuerreform 2025 gibt es neue Anzeigepflichten für die Änderung grundstücksbezogener Daten. Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z. B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, müssen Sie beim Finanzamt, ohne gesonderte Aufforderung, eine sogenannte "Grundsteueränderungsanzeige"abgeben.
Sie müssen eine Anzeige aktuell bis 31. Januar des Folgejahres abgeben, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
-Veränderung des Grundsteuerwerts z. B. Flächenänderungen
-Veränderung der Vermögensart z. B. Bebauung landwirtschaftlicher Flächen
- Erstmalige Feststellung z. B. Teilung des Grundstücks
-Aufhebung des Grundsteuerwertes z. B. Zusammenlegung mehrerer Flurstücke
Eine Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Änderung ist vorzunehmen, wenn
- die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl wegfallenz.B. Gebäude wird nicht mehr überwiegend zum Wohnen benutzt
- sich die Nutzungen oder die Eigentumsverhältnisse eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücks ändern und die zu einer Änderung oder zum Wegfall der Steuerbefreiung führen kann z.B. ein bisher von der Kirche genutztes Grundstück wird an ein gewerbliches Unternehmen vermietet oder verkauft
Bei folgenden Änderungen müssen Sie keine Anzeige abgeben:
- Eigentümerwechsel
- Änderungen von Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse
- Errichtung eines Gebäudes bzw. dessen Abbruch, bauliche Veränderungen an einem eventuell vorhandenen Gebäude
DAnzeige muss grundsätzlich in elektronischer Form erfolgen. Das können Sie über das Portal "Mein Elster" machen. Hierfür stellt Ihnen die Finanzverwaltung im Portal "Mein Elster" das elektronische Formular "Grundsteueränderungsanzeige" zur Verfügung. Wenn Sie schon Ihre Grundsteuererklärung über "Mein Elster" abgegeben haben, können Sie einfach die Daten daraus übernehmen, soweit erforderlich anpassen und digital an das Finanzamt übermitteln.
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung ihre Internetseitezur Grundsteuerreform aktualisiert hat. Neu sind u.a. Informationen zu den Einzelwertgutachten.
Sie finden die Seite unter: www.grundsteuer-bw.de