Ausgabe der Tabletten zur Schnakenbekämpfung (Bti-Tabletten) wieder möglich
Bei Bti-Tabletten handelt es sich laut EU-Verordnung Nr. 528/2012 um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide).
Seit dem 01.01.2025 gilt für die Abgabe von Bioziden der Produktart 18 ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist (§§ 10 bis 13 der ChemBiozidDV). Die Abgabe verlangt, dass die ausgebende Person sachkundig ist und den Erwerbenden aufklären kann.
Nachdem zwei Mitarbeiterinnen der Gemeinde Hügelsheim nun den erforderlichen Sachkundenachweis besitzen, ist die Ausgabe der Tabletten zur Schnakenbekämpfung (Bti-Tabletten) ab dem 10.06.2025 wieder möglich.
Die Schnakentabletten können zu den üblichen Öffnungszeiten im Bauamt, Zimmer 7 abgeholt werden.