Bebauungsplan „Freiflächen Photovoltaikanlage Hochfeld“ im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung und örtlichen Bauvorschriften
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim am 14.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage Hochfeld" im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltbericht und mit örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Zudem hat der Gemeinderat am 14.07.2025 den Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage Hochfeld " mit Umweltbericht und mit örtlichen Bauvorschriften vom 30.06.2025 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Ab. 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom 30.06.2025 maßgebend, dieser wird begrenzt
- im Norden durch die Flst.Nr. 4865/2 und 4877
- im Osten durch die Flst.Nr. 3958 an der „Badener Straße“ und durch Teile der Flst.Nr. 4873, 4874, 4875
- im Süden durch die „Hardtwaldstraße“ und durch einen Teil des Flst.Nr. 4865/3 (Tennisplatzgrundstück)
- im Westen durch die Flst.Nr. 4865/3 (Tennisplatzgrundstück) und 4858 (Weggrundstück)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan

Geltungsbereich des Bebauungsplans " Freiflächen Photovoltaikanlage Hochfeld" - ohne Maßstab
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Hügelsheim beabsichtigt auf den Grundstücken Flst.Nr. 4865 und 4868 und auf Teilen der Grundstücke Flst.Nr. 4866, 4873, 4874 sowie 4875 im Gewann „Hochfeld“ eine große Freiflächen Photovoltaikanlage zu errichten.
Zielsetzung der geplanten Freiflächen Photovoltaikanlage ist die direkte Nutzung des erzeugten Stroms und darüber hinaus auch die zur Verfügungsstellung für andere Nutzungsmöglichkeiten oder die Einspeisung ins Netz. Hiermit können Einsparungen auf der Strombezugsseite erreicht werden.
Neben diesen wirtschaftlichen Gründen bestehen auch strukturelle und soziale Gründe für den Bau der Photovoltaikanlage auf der mit PFAS hoch belasteten Fläche. Denn nur unter Heranziehung aller Optionen gelingt die Energiewende und somit das ökologische und politische Umdenken und die tatsächliche Umstellung auf eine nachhaltige und unabhängige Energiegewinnung.
Mit der Errichtung dieser Freiflächen Photovoltaikanlage wird deshalb ein großer Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Schritt hin zur Energiewende geleistet. Die Energiewende von fossilen Energieträgern auf eine nachhaltige Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien ist zentral für eine sichere, umweltverträgliche, wirtschaftlich erfolgreiche und vor allem unabhängige Zukunft.
Die oben aufgeführten Grundstücke besitzen eine Fläche von ca. 11,5 ha.
Zusätzlich kann mit der Planung eine Maßnahme aus der Biotopverbundplanung, das Anlegen eines Ackerrandstreifens, umgesetzt werden.
Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Bauabsichten ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Für die Freiflächen Photovoltaikanlage ist die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen – Erneuerbare Energien – Freiflächen Photovoltaikanlage beabsichtigt (kein Sondergebiet).
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf des Bebauungsplans "Freiflächen Photovoltaikanlage Hochfeld" vom 30.06.2025 und die unten aufgeführten Unterlagen werden in der Zeit vom
21.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025
im Internet veröffentlicht und können unter www.huegelsheim.de unter der Rubrik Wirtschaft, Bauen & Umwelt / Bauen / Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren und über das UVP-Verbund-Portal des Landes Baden-Württemberg UVP - Finden Sie UVP-Vorhaben (uvp-verbund.de) eingesehen und heruntergeladen werden.
Um einen leichten Zugang nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sicherzustellen, erfolgt gleichzeitig zur Veröffentlichung im Internet die öffentliche Auslegung der Unterlagen bei der Gemeinde Hügelsheim, Rathaus I, Hauptstraße 34, 76459 Hügelsheim, Foyer, während der üblichen Dienststunden und zwar in der Regel von Montag bis Mittwoch vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Bestandteil der Veröffentlichungen im Internet / Auslegung im Rathaus sind:
- Planzeichnung
- Planungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Hinweise
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung vom 30.06.2025
- Umweltbericht vom 30.06.2025
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse rathaus@huegelsheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf dem anderen Weg (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Hügelsheim, Hauptstr. 34, 76549 Hügelsheim abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrücklich oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
Hügelsheim, den 18.07.2025
Kerstin Cee
Bürgermeisterin