Berechnung der Wassergebühren bei Rohrbrüchen usw./Überprüfen der Wasserzähler
Für die Bereitstellung des Wassers und für dessen Verbrauch erhebt die Gemeinde einen Wasserzins. Der tatsächliche Verbrauch wird mit einem geeichten Wasserzähler ermittelt und dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Die Wassermenge, die ein den Normen entsprechender Wasserzähler richtig anzeigt, gilt auch dann als Gebührenbemessungsgrundlage, wenn sie ungenutzt, etwa durch schadhafte Rohre, offene Zapfstellen, schadhafte Ventile an der Heizungsanlage oder Wasserdruckspülern oder Rohrbrüchen hinter dem Wasserzähler, verlorengegangen ist!
Es kommt immer wieder vor, dass Wasserabnehmer bei der Gemeinde vorsprechen und Antrag auf Erlass von Wassergebühren stellen, weil auf dem Grundstück z. B. durch einen Rohrschaden mehrere hundert Kubikmeter Wasser ungenutzt verbraucht wurden. Bei den Jahresabrechnungen können so Nachzahlungen zwischen 500 € und 2.500 € entstehen. Diesen Erlassanträgen kann nicht entsprochen werden, weil die Leistung der Wasserlieferung durch die Gemeinde tatsächlich erbracht wurde und die Verwendung des Wassers auf dem Grundstück Sache des Grundstückseigentümers ist.
Im eigenen Interesse empfehlen wir deshalb, mindestens einmal monatlich den Wasserzähler zu kontrollieren. So kann leicht festgestellt werden, ob der Verbrauch normal oder ob ungewöhnlich hohe Mengen über den Zähler laufen. Die Wasserzähler sollten daher stets zugänglich und gut ablesbar sein.
Hilfreich ist es, den Zähler zu einem Zeitpunkt zu kontrollieren an dem in der Immobilie kein Verbrauch ist und der Wasserzähler still stehen muss. Auf diese Weise kann sehr leicht festgestellt werden, ob verdeckte Wasserverbräuche auf dem Grundstück bestehen. In diesem Fall sollten Sie Ihre Installation umgehend von einem zugelassenen Fachmann prüfen lassen.
Der Wasserzähler zeigt in einem Rollenzählwerk mit schwarzen Zahlen die Kubikmeter an. Die roten vier Zeiger registrieren den Literverbrauch. Auf der äußersten linken Skala (0,0001) werden Zehntel-Liter, daneben (0,001) die Liter und anschließend der Zehn-Liter und der Hundert-Liter-Verbrauch angezeigt. Der Hundert-Liter-Verbrauch kann bei verschiedenen Modellen auch in einer Rolle mit roter Zahl angezeigt werden.
Hinweis:
Der hier musterhaft abgebildete Wasserzähler zeigt einen Verbrauch von 291 cbm und 180,4 Liter an. Alle weiteren Angaben auf einem Wasserzähler haben für die Ablesung keine Bedeutung.
Unser Beratungstipp:
Um die Kontrolle des Wasserverbrauchs nicht zu vergessen, schlagen wir vor, in der Nähe des Wasserzählers eine Schreibmöglichkeit anzubringen. Hilfreich ist es auch, einen Vermerk im Terminkalender zu machen.