Drachensteigenlassen auf dem Bolzplatz
Wir weisen darauf hin, dass das steigen lassen von Drachen, Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen gemäß Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) § 19 Verbotene Nutzung des Luftraums auf dem Bolzplatz, aus Gründen der Flugsicherheit, verboten ist.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Ordnungsamt