Gemeinde Hügelsheim Bebauungsplan „Westendstraße“ im Regelverfahren mit Umweltbericht
Bebauungsplan "Westendstraße" mit Umweltprüfung
Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 15.12.2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim den Entwurf vom 26.11.2025 des Bebauungsplans "Westendstraße" gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,33 ha und liegt im Norden der Gemeinde Hügelsheim. Er wird begrenzt
- im Norden durch Flurstück Nr. 4153,
- im Westen durch das Flurstück Nr. 4029 (Rheinstraße),
- im Süden durch die Flurstücke Nr. 4029/5, 258, 259, 260/3, 260, 263, 264, 265, 271/1 und 4042
- im Osten durch die Flurstücke Nr. 5753, 4034, 4209, 4218, 4030 und 4219.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westendstraße“ - ohne Maßstab
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Hügelsheim betreibt eine Containeranlage zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnsitzlosen in der Westendstraße.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und auch nicht im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Vorhaben in diesem Bereich werden entsprechend nach § 35 BauGB bewertet.
Aus diesem Grund wurden die Baugenehmigungen für die Errichtung der Containeranlage immer nur zeitlich befristet für die Dauer von drei Jahren erteilt.
Bereits bei der Erteilung der finalen Baugenehmigung wurde die Gemeinde Hügelsheim darauf hingewiesen, dass bei einer dauerhaften Nutzung der Containeranlage die betreffende Fläche planungsrechtlich zu sichern ist.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Containeranlage planungsrechtlich gesichert werden.
Außerdem ist innerhalb der Gemeinde zusätzlicher Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnsitzlosen erforderlich.
Daher ist beabsichtigt, auf den beiden Grundstücken Flst. Nr. 4032 und 4033 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnsitzlosen zu schaffen.
Ziel ist es darüber hinaus, die zulässigen Nutzungen innerhalb des Geltungsbereichs abschließend zu regeln.
Veröffentlichung
Der Entwurf des Bebauungsplans mit den unten genannten Bestandteilen vom 26.11.2025 sowie die öffentliche Bekanntmachung sind im Internet unter der Rubrik Wirtschaft, Bauen & Umwelt/Bauen/Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren sowie unter folgendem Link
https://www.huegelsheim.de/wirtschaft/bauen/test-bebauungsplaene/ zugänglich.
Öffentliche Auslegung
Zudem wird nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplans "Westendstraße" mit unten genannten Bestandteilen vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 bei der Gemeinde Hügelsheim, Rathaus I, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim, Foyer, zu den üblichen Dienststunden und zwar in der Regel von Montag bis Mittwoch vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag vormittags von 8:00 bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Westendstraße" vom 26.11.2025 besteht aus folgenden Teilen:
- Satzung
- Planzeichnung
- Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB
- Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Umweltbericht/Grünordnungsplan
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind einsehbar:
- Umweltbericht/Grünordnungsplan des Büros ag/R, angewandte geografie & landschaftsplanung (Stand 13.11.2025) mit Angaben zu den Schutzgütern Flora und Fauna einschließlich Biologische Vielfalt, Boden/Fläche, Wasser/Grundwasser, Klima/Luft, Landschaft, Mensch/Menschliche Gesundheit, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern. Zu diesen Schutzgütern werden die Auswirkungen durch die geplante Aufstellung des Bebauungsplans beschrieben und bewertet. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgeführt und Aussagen zu alternativen Planungsmöglichkeiten getroffen. Für einen adäquaten Ausgleich sind zwei Maßnahmen aus der "landesweiten Biotopverbundplanung vorgesehen: Maßnahme 1 - Anlage eines Teiches auf dem Flurstück Nr. 5170 und Maßnahme 2 - Aufwertung einer Wiese mit noch vorhandenen Anteilen von Pfeifengraswiesen auf dem Flurstück Nr. 4172. Die genaue Lage der Ausgleichsflächen kann der Planzeichnung entnommen werden.
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung des Büros ag/R, angewandte geografie & landschaftsplanung (Stand 11.07.2024): Angaben zu allen prüfrelevanten Arten
Prüfung der Verbotstatbestände (Artenschutz)/Konfliktbewertung (Naturschutz)
Aufgrund des Flächenzustandes sind detaillierte Untersuchungen notwendig. Dazu sollten die Artengruppen: Vögel, Reptilien, und Fledermäuse (Ausflugsbeobachtungen, Baumhöhlenkontrollen untersucht werden
- Artenschutzrechtliche Prüfung des Büros ag/R, angewandte geografie & landschaftsplanung (Stand 23.10.2025): Vertiefende Untersuchungen zu den Gruppen der Brutvögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Artengruppe Brutvögel und Fledermäuse notwendig
Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben ist das Eintreten der Verbotstatbestände nach
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nicht zu erwarten.
Folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen sind einsehbar:
· Regierungspräsidium Karlsruhe Landesbetrieb Gewässer vom 11.10.2024 mit Hinweisen zum Rheinniederungskanal (Süd)
· LRA Rastatt - Naturschutz, vom 25.10.2024 mit Hinweisen zur Außenbeleuchtung
· LRA Rastatt - Naturschutz vom 25.10.2024 mit Hinweisen zum Vorkommen und Untersuchungsumfang der Artengruppe Amphibien
· LRA Rastatt - Umweltamt vom 25.10.2024 mit Hinweisen zur Hochwassergefahrenkarte und Starkregenereignissen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse Bauleitplanung@huegelsheim.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
Hügelsheim, den 09.01.2026
Kerstin Cee
Bürgermeisterin