Grundsteuerbescheide 2025
In den nächsten Tagen werden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Den Grundsteuerbescheiden ist in diesem Jahr ein Beiblatt mit zusätzlichen Informationen für die Steuerpflichtigen zur Grundsteuerreform beigefügt. Die Grundsteuerreform wirkt sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Infolgedessen erhält in diesem Jahr jeder Grundsteuerpflichtige für seinen Grundbesitz einen Steuerbescheid. Die Gemeinde Hügelsheim weist darauf hin, dass dieser Bescheid solange seine Gültigkeit behält, bis eine Änderung eintritt (z.B. sich der Steuerbetrag ändert oder ein Eigentumswechsel stattfindet). Erst dann erhalten Sie wieder einen geänderten Grundsteuerbescheid. Dies bedeutet, dass in den Folgejahren nicht alle Abgabenpflichtige einen neuen Jahresbescheid erhalten!
Bitte werfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid nicht weg!
Die Grundsteuer ist in vierteljährlichen Raten (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) zur Zahlung fällig. Bei Jahreszahlern wird die Grundsteuer in einem Betrag zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. In den Fällen, in denen der Gemeindekasse
ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die fälligen Raten abgebucht. Sollten auch Sie die Vorteile des Einzugsverfahrens nutzen wollen, so wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Hügelsheim (Tel. 3044-32)
oder an das Rechnungsamt Hügelsheim (Tel. 3044-38 Frau Kramer).
- Ihr Steueramt -