Gruppenauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Nach § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich - nicht telefonisch - beim Buergermeisteramt Hügelsheim, Pass- und Meldeamt, Hauptstr. 32, 76549 Hügelsheim, eingelegt werden.
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Der Widerspruch kann beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, Pass- und Meldeamt,
Rathaus II, Hauptstr. 32, 76549 Hügelsheim,
Telefon 07229/3044-23, E-Mail: schaefer.s@huegelsheim.de eingelegt werden.