Hundesteuer 2026
In den nächsten Tagen werden die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2026 verschickt.
Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.09.2025 beschlossene Neufassung der Hundesteuersatzung sieht folgende Steuersätze ab dem 01.01.2026 vor. Für jeden in Hügelsheim gehaltenen Hund 96,00 Euro und für den zweiten und jeden weiteren gehaltenen Hund 192,00 Euro. Für den ersten Kampfhund wird eine Steuer von 480,00 Euro erhoben. Für jeden weiteren Kampfhund 960,00 Euro. Für jeden Zwinger (bis zu 5 Hunden) 288,00 Euro. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten.
Darüber hinaus sieht die Neufassung der Hundesteuersatzung eine Steuerbefreiung ab dem 01.01.2026 für brauchbare Jagdhunde vor. Ebenfalls steuerbefreit werden Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern und Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind. Die Steuerbefreiungen können im Rathaus, Rechnungsamt, Zimmer 6 beantragt werden.
Die bisherigen Steuerbefreiungen für Rettungshunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, bleibt bestehen.
Die Steuerschuld entsteht zum 01.01.2026 für jeden an diesem Tag in Hügelsheim gehaltenen Hund, der über drei Monate alt ist. Wird ein Hund erst nach dem 01.01.2026 drei Monate alt, oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht und beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats.
Wer in Hügelsheim einen über drei Monate alten Hund hält, hat diesen schriftlich innerhalb von einem Monat nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat anzumelden. Wird die Hundehaltung nach Beginn des Steuerjahres beendet, so ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats unter Rückgabe der Steuermarke mitzuteilen. Ist der Hund veräußert worden, sind gleichzeitig auch Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Die hiernach zur Anmeldung verpflichteten Hundehalter werden gebeten, die Anmeldung schriftlich oder per E-Mail an rathaus@huegelsheim.de vorzunehmen. Zuwiderhandlungen bezüglich der Anzeigepflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Für Hunde, für die bereits im Steuerjahr 2025 in Hügelsheim Hundesteuer entrichtet wurde, ist eine erneute Anmeldung für 2026 nicht erforderlich. Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder umfriedeten Grundbesitz laufenden, anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen.
Neue Hundemarken werden für das Jahr 2026 nicht verteilt, die alten Marken aus 2025 haben auch 2026 noch Gültigkeit!
Cee, Bürgermeisterin