Landtagswahl am 08.03.2026 – Wahlaufruf –
Wahlrecht ist Wahlpflicht, deshalb bitte ich Sie alle, auch im Namen des Gemeinderats,
nehmen Sie Ihr demokratisches Recht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht regen Gebrauch.
Kerstin Cee
Bürgermeisterin
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Landtagswahl Baden-Württemberg 2026
Am Sonntag, 2026 findet die Landtagswahl Baden-Württemberg statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wir bitten darum, die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bitte zeigen Sie Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal unaufgefordert vor. Die Wahlbenachrichtigung sollte im Wahllokal so vorgezeigt werden, dass diese nicht durch einen Wahlhelfer entfaltet werden muss.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel ist so zu kennzeichnen, dass in einem der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreises ein Kreuz gesetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung eindeutig kenntlich gemacht wird für welchen Wahlvorschlag sich der Wähler/die Wählerin entschieden hat.
Kerstin Cee
Bürgermeisterin
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Gemeinde Hügelsheim, Wahlkreis 33 - Baden-Baden
Bekanntmachung über die Sitzung
zur Festsetzung des Briefwahlergebnisses
Der für die Landtagswahl Baden-Württemberg gebildete Wahlvorstand tritt
am Sonntag, 8. März 2026, um 15:00 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal, Hauptstr. 34
zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses zur Briefwahl zusammen.
Hügelsheim, 06.03.2026
Kerstin Cee
Bürgermeisterin
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Hinweis für Briefwähler
Die Wahlbriefe für die Landtagswahl Baden-Württemberg müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Hügelsheim eingegangen sein.
Damit der rechtzeitige Eingang gewährleistet ist, bitten wir alle Briefwähler, die ihren Wahlbrief noch nicht abgegeben haben, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief bis spätestens
Sonntag, 08. März 2026, 18:00 Uhr
in den Briefkasten des Rathauses Hügelsheim, Hauptstr. 34 eingeworfen wird.
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Hinweis für die Wahlberechtigten des Bruchwegs und der Südendstraße
Für die Landtagswahl am 8. März 2026 wurden sie dem Wahlbezirk I zugeordnet.
Ihr Wahllokal befindet sich in der Seniorenanlage "Neues Wohnen", Neue Str. 2
Wir bitten um Beachtung!
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Unzulässige Wahlpropaganda
Während der Wahlzeit sind in und an den Gebäuden, in dem sich der Wahlraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Entscheidend ist, dass die Wähler den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar zuvor durch Propaganda oder Unterschriftensammlungen behindert oder beeinflusst zu werden.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschrift.
- Bürgermeisteramt Hügelsheim -
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Wahlergebnis der Landtagswahl
Das Ergebnis der Landtagswahl in Hügelsheim steht am Wahlabend, nach Beendigung der Auszählung, auf unserer Homepage www.huegelsheim.de unter den Link "Wahlergebnis Landtagswahl 2026" zur Verfügung.
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