Neufassung der Hundesteuersatzung
Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom 22.09.2025 beschlossene Neufassung der Hundesteuersatzung sieht folgende neue Steuersätze ab dem 01.01.2026 vor.
· für den ersten Hund 96,00 Euro
· für den zweiten und jeden weiteren Hund 192,00 Euro
· für den ersten Kampfhund 480,00 Euro
· für jeden weiteren Kampfhund 960,00 Euro
· für jeden Zwinger (bis zu 5 Hunden) 288,00 Euro
Darüber hinaus sieht die Neufassung der Hundesteuersatzung eine Steuerbefreiung ab dem 01.01.2026für brauchbare Jagdhunde vor. Ebenfalls steuerbefreit werden Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern und Diabetikern dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind.
Die bisherigen Steuerbefreiungen für Rettungshunde und Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, bleiben bestehen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kramer, Tel. 07229/3044-38, gerne zur Verfügung.