Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen anmelden

Das Land fördert im Rahmen des MEPL III die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen.

Als Beratungsorganisation müssen Sie die von Ihnen abgeschlossenen Beratungsverträge anmelden.

Das ist notwendig, damit das Land die erforderlichen Finanzmittel einplanen kann.

Zuständige Stelle

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit dem MLR.

Verfahrensablauf

Melden Sie die Beratung online an. Eine besondere Nachricht von der zuständigen Stelle erhalten Sie danach nicht.

Nach der Beratung beantragen Sie ebenfalls online die Förderung.

Fristen

  • Frühestens: nach Abschluss des Beratungsvertrages
  • Spätestens: am 5. Kalendertag nach dem Quartal, in dem der Beratungsvertrag geschlossen wurde
    Beispiel: Vertragsschluss am 22. März; Anmeldung spätestens am 5. April

Erforderliche Unterlagen

  • Beratungsverträge (im PDF-Format)
    Sie müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
    • Name, Anschrift und Unternehmensnummer des landwirtschaftlichen Unternehmens
    • Name des Beratungsmoduls und
    • Name und Unternehmensnummer der Beratungsorganisation

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ihn am 29.05.2019 freigegeben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hügelsheim

Telefon 07229/3044-0
Telefax 07229/3044-10

Korrespondenz-Adressen:
Postfach 63
76549 Hügelsheim
rathaus@huegelsheim.de

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

von Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr
07229 3044 0