Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Gemeinschaftsschule - Kind für Aufnahme anmelden

Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.

Zuständige Stelle

die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.

Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.

Fristen

Anmeldetermine für das Schuljahr 2023/2024:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Mittwoch, 08. März und Donnerstag, 09. März 2023
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Samstag, 01. April 2023

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
  • Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
  • Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

  • 28.09.2022 Kultusministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hügelsheim

Telefon 07229/3044-0
Telefax 07229/3044-10

Korrespondenz-Adressen:
Postfach 63
76549 Hügelsheim
rathaus@huegelsheim.de

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

von Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr
07229 3044 0