... für das Haushaltsjahr 2023

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Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Hügelsheim für das Wirtschaftsjahr 2023

Offenlage

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 an sieben Tagen, das ist in der Zeit von Montag, 15. Mai 2023 bis Donnerstag, 25. Mai 2023, je einschließlich gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg auf dem Rathaus - Rechnungsamt, Zimmer Nr. 6 -, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.
 
Das Landratsamt Rastatt hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Datum vom 05. Mai 2023 die Gesetzmäßigkeit, gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Weiterhin wurde die Genehmigung zum Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 600.000 Euro gemäß § 87 Abs. 2 GemO erteilt. Zum Gesamtbetrag der veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen von 635.000 Euro wurde die Genehmigung gemäß § 86 Abs. 4 GemO ebenfalls erteilt.
 
Die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2023 des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Hügelsheim wurde ebenfalls mit Schreiben vom 05. Mai 2023 bestätigt.
 
Damit verbunden sind folgende Genehmigungen:
- Verpflichtungsermächtigungen von 84.500 Euro nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO
- Kreditaufnahme in Höhe von 460.000 Euro nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO
- Festgesetzter Höchstbetrag der Kassenkredite von 100.000 Euro nach § 12 Abs. 4 EigBG i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO.  
 
Hügelsheim, 12. Mai 2023
Cee, Bürgermeisterin

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