Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim am 22.05.2023 die Aufstellung der 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Oben am Badweg III+IV" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht beschlossen.
Zudem hat der Gemeinderat am 22.05.2023 den Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Oben am Badweg III+IV" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht vom 12.04.2023 gebilligt sowie beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Bei der 2. Teiländerung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. mit § 13 BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.
Das Planungsgebiet - Flurstück Nr. 5728/8 - umfasst eine Fläche von ca. 439 m2 und befindet sich im Südwesten der Gemeinde Hügelsheim. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist begrenzt
- im Norden durch die Flst. Nr. 5731/2,
- im Osten durch die Flst. Nr. 5732,
- im Süden und Westen durch die Eichenstraße Flst. Nr. 5733.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem zeichnerischen Teil zu entnehmen.
Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Geltungsbereich 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Oben am Badweg III+IV" - ohne Maßstab
Ziele und Zwecke der Planung
Im vergangenen Jahr wurde das Spiel- und Sportflächenkonzept der Gemeinde Hügelsheim verabschiedet. Ziel des Konzeptes war es, auf Basis einer Bestandserfassung und Beurteilung aller öffentlichen Spielflächen konkrete Aussagen über zukünftigen Maßnahmen zur Schaffung qualitativ hochwertiger und bedarfsgerechter Spielflächen zu treffen.
Handlungsempfehlung aus dem Spiel- und Sportflächenkonzept: "Der Spielplatz Eichenstraße wird nur wenig frequentiert und kann aufgrund des Flächenzuschnitts auch nicht deutlich aufgewertet werden. Die Fläche eignet sich für eine Vermarktung als Bauplatz für die Bebauung mit tiny houses oder einem Einzelhaus."
Die betreffende Fläche (Flurstück Nr. 5728/8) ist im derzeit gültigen Bebauungsplan "Oben am Badweg Baustufe III+IV" als öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz festgesetzt und soll durch die Bebauungsplanänderung zur Wohnbaufläche werden.
Bis zu einer tatsächlichen Vermarktung als Bauplatz kann die Spielplatznutzung auch nach der Änderung des Bebauungsplans beibehalten werden.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Oben am Badweg III+IV" mit unten genannten Bestandteilen vom 12.04.2023 wird vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 bei der Gemeinde Hügelsheim, Rathaus I, Hauptstraße 34, Foyer, während der üblichen Dienststunden und zwar in der Regel von Montag bis Mittwoch vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Donnerstag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der vorgenannten Stelle abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans "Oben am Badweg III+IV" in der Entwurfsfassung vom 12.04.2023 besteht aus folgenden Teilen:
- Satzung
- Planzeichnung
- Planungsrechtliche Festsetzungen gem. BauGB / Örtliche Bauvorschriften gem. LBO Baden-Württemberg
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung und Beurteilung vom 23.03.2023
Zudem ist der Entwurf des Bebauungsplanes mit den oben genannten Bestandteilen vom 12.04.2023 auch im Internet unter der Adresse
https://www.huegelsheim.de/pb/32606.html zugänglich.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. eingestellt ist.
Hügelsheim, den 26.05.2023
Kerstin Cee
Bürgermeisterin