Auch in diesem Jahr kann bei der Gemeinde Hügelsheim wieder der Bedarf an Brennholz angemeldet werden.
Aufgrund der zu erwartend hohen Nachfrage bei Brennholz kann nicht garantiert werden, dass jeder Haushalt das gewünschte Sortiment auch hinsichtlich der bestellten Holzart erhält. Bitte geben Sie bei der Bestellung nur Ihren tatsächlichen jährlichen Bedarf für Ihren Haushalt an.
Die Gemeinde Hügelsheim bietet ihren Bürgern Brennholz folgender Sortimente und Preise an:
 
Brennholz lang
Unterschiedlich lange und dicke, entastete Holzstämme, die am Wegrand zu haushaltsüblichen Verkaufsmengen gepoltert sind.
Auch bei diesem Sortiment ist ein Motorsägenschein erforderlich, sofern das Holz im Wald aufgearbeitet wird.
Preis:
80,00 Euro pro Festmeter, das sind 56,00 Euro pro Ster bei Buche.
75,00 Euro pro Festmeter (52,50 Euro pro Ster) bei anderen Harthölzern
40,00 Euro pro Festmeter bei Pappel (=28,00 Euro pro Ster)
55,00 Euro pro Festmeter bei Nadelholz (=38,50 Euro pro Ster)
 
Sterholz
Auf einen Meter Länge gesägtes, grob gespaltenes Brennholz, welches am Wegrand aufgesetzt ist.
Preis:
93 Euro pro Ster bei Buche und anderen Harthölzern
80 Euro pro Ster bei Nadelholz
 
Selbstwerbungsholz
Schwächere Bäume zum Selbst-Umsägen
Preis:
15,00 - 22,00 Euro pro Ster bei Buche und anderem Hartholz
10,00 - 17,00 Euro bei Nadelholz
 
Flächenlose
Nach dem Holzeinschlag auf der Fläche verbliebenes Restholz.
Preis:
Abhängig von Holzqualität und Lage zirka 3,00 Euro (z. B. Pappel in schlechter Lage) bis 22,00 Euro pro Ster (z. B. Hartholz in Wegenähe)
 
Der Gemeindewald Hügelsheim ist nach PEFC-Richtlinien zertifiziert und somit zu pfleglicher Waldbewirtschaftung verpflichtet. Deshalb gelten vor allem für die Aufarbeitung von Selbstwerbungsbrennholz und Flächenlosen unter anderem folgende Kriterien:
Befahrung ausschließlich auf Wegen und gekennzeichneten Rückegassen. Dies nur bei geeigneter trockener Witterung. Arbeiten mit der Motorsäge nur mit vorgeschriebener Schutzkleidung (vor allem Schnittschutzhose!), absolvierter Motorsägenkurs bei Aufarbeitung von Flächenlosen, Selbstwerbungsbrennholz und Brennholz lang.  Einsatz von schadstoffarmem Sonderkraftstoff sowie biologisch abbaubarem Kettenöl beim Motorsägeneinsatz.  
Die Nichtbeachtung oben genannter Regeln und der Vorgaben des Revierleiters führt zum Ausschluss bei der Brennholzvergabe.
Ihren Brennholzbedarf können Sie bei Herrn Rudolph im Zimmer 2, Rathaus II, Hauptstraße 32, immer donnerstags
zwischen 17.00 und 18.00 Uhr oder per E-Mail: rudolph.m@huegelsheim.de anmelden.

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Telefax 07229 3044-10

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rathaus@huegelsheim.de

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