Es gibt immer wieder "Streiche" an Halloween, die nicht lustig enden, denn es ist eine Straftat, z. B. Häuser mit Eiern zu bewerfen oder Briefkästen mit Böllern zu füllen und zu sprengen.
Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind zwar nicht strafmündig, jedoch bereits ab dem 7. Lebensjahr zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.
Im Falle von verschmutzten Hauswänden prüft die Polizei grundsätzlich, ob die Tatbestände von Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch erfüllt sind. Und auch wenn man die im Einzelfall verneint, müssen die Betroffenen (ggf. auch die Eltern) die Kosten für die Reinigung der Flächen übernehmen.
Bei Würfen mit Gegenständen gegen Autos können Sie Fahrer erschrecken und Verkehrsunfälle verursachen. In diesen Fällen wird grundsätzlich ein Ermittlungsverfahren wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eröffnet.
Daher sprechen wir Sie liebe Eltern und Erziehungsberechtigte heute an, geben Sie Ihren Kindern mit, was Halloween bedeutet, dass "Süßes oder Saures" durchaus auch Streiche nach sich ziehen darf, die Grenze zur Straftat jedoch nicht überschritten werden darf.
Schwere Körperverletzungen können die Folge dieser Taten sein.
Helfen Sie mit, dass so etwas nicht geschieht, Ihre Kinder können die Folgen ihrer Taten manchmal nicht selbst abschätzen. Sie schon. Helfen Sie dabei, dass Halloween auch bei uns, mit viel Süßem gefeiert werden kann.
Vielen Dank an alle, die auch in diesem Jahr Halloween friedlich in Hügelsheim gefeiert haben.
(Erstellt am 09. November 2023)