- Wahlaufruf -
Wahl des Landtags von Baden-Württemberg und Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Hügelsheim am Sonntag, 14. März 2021
Wahlrecht ist Wahlpflicht, deshalb bitte ich Sie alle, auch im Namen des Gemeinderats,
nehmen Sie Ihr demokratisches Recht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht regen Gebrauch. Dies gilt gleichermaßen für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg als auch für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Hügelsheim.
Sie können sich zwischen einer Urnen- und Briefwahl entscheiden, wobei aufgrund des Infektionsgeschehens der aktuellen Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine besondere Achtsamkeit erforderlich ist.
Durch das Einhalten verschiedener Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen wird dafür Sorge getragen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Dabei sind insbesondere die Maskenpflicht, sowie die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten.
Angesichts der aktuellen Corona-Pandemie, welche eine besondere Ausnahmesituation darstellt, weisen wir Sie alle, insbesondere jedoch ältere Bürgerinnen und Bürger, sowie Menschen, die zu den gesundheitlich gefährdeten Risikogruppen gehören, auf die Möglichkeit der Briefwahl hin.
Sie entscheiden, ob Sie Ihre Stimme am Wahltag im Wahllokal oder über die Briefwahl abgeben und somit dazu beitragen Kontakte zu vermeiden.
Um Kontakte zu vermeiden nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!
Sollten Sie sich am Wahltag nicht in der Gemeinde aufhalten, haben Sie noch die Möglichkeit bis Freitag, 12.03.2021, 18:00 Uhr im Rathaus II, Zimmer 2, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Landtagswahl Baden-Württemberg am 14.03.2021
Tasthilfe auf dem Stimmzettel!
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die abgeschnittene Ecke im Stimmzettel für die Landtagswahl eine Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist. Da alle Stimmzettel des Wahlkreises dieselbe Tasthilfe enthalten, bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt. Der Stimmzettel ist dadurch nicht ungültig.
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Öffentliche Wahlhandlung
Die gesamte Wahlhandlung und die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Landtagswahl sowie der Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sind öffentlich.
Jeder hat Zutritt. Die Vorschriften gemäß § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu Wahlen und Abstimmungen sind einzuhalten. Hierbei gilt insbesondere folgendes:
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.
Diese Verpflichtung besteht nicht für
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske gemäß Satz 1 aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die Hände desinfizieren.
Für Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, gilt:
Sie sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten verpflichtet, der Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt, der Wahlvorsteher hat die gesammelten Daten dem Bürgermeister in einem verschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Personen, für die eine Ausnahme von der Maskenpflicht vorliegt, dürfen sich in Wahlräumen zwischen 8 Uhr und 13 Uhr und zwischen 13 Uhr und 18 Uhr und ab 18 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
1.in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
2.typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
3.keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt, oder
4.ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
Alle Wahlbezirke beginnen sofort nach Beendigung der Wahlhandlung mit der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse in ihren Wahlbezirken und zwar:
- Wahlbezirk I: Seniorenanlage "Neues Wohnen", Neue Str. 2,
- Wahlbezirk II: Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2,
- Wahlbezirk III: Veranstaltungsraum, Alberta Str. 6,
- Briefwahlbezirk: Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2 (Eingang seitlicher Bühneneingang)
Zur Auswertung der Landtagswahl und der Bürgermeisterwahl wird die automatisierte Datenverarbeitung eingesetzt. Als erstes erfolgt die Auszählung der Landtagswahl. Im Anschluss an die Ergebnisermittlung der Landtagswahl wird mit der Auszählung der Stimmen für die Bürgermeisterwahl begonnen. Die Zusammenführung der Ergebnisse erfolgt in der Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2 (Eingang: seitlicher Bühneneingang).
Im Interesse eines reibungslosen Wahlablaufs bitte ich die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei ihrer Arbeit nicht zu behindern oder zu stören.
Das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl wird voraussichtlich um ca. 21:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle durch den Gemeindewahlausschuss öffentlich bekannt gegeben.
Im Anschluss an die Sitzung des Gemeindewahlausschusses wird das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vor der Schwarzwaldhalle verkündet.
Das Wahlergebnis ist auch auf der kostenlosen Wahl-App "votemanager" abrufbar.
Bitte beachten Sie die am Wahltag geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung.
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg und Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hügelsheim am Sonntag, 14. März 2021
Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg sowie die Bürgermeisterwahl statt. Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wir bitten darum, die Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Bitte zeigen Sie Ihren Ausweis und die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal unaufgefordert vor. Die Wahlbenachrichtigung sollte im Wahllokal so vorgezeigt werden, dass diese nicht durch einen Wahlhelfer entfaltet werden muss.
Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie für eine evtl. Neuwahl bei der Bürgermeisterwahl zurück. Bitte bringen Sie einen eigenen Kugelschreiber zur Wahl mit.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums je einen Stimmzettel für die Landtagswahl und einen für die Bürgermeisterwahl ausgehändigt. Jeder Wähler hat je Wahl eine Stimme.
Der Stimmzettel ist so zu kennzeichnen, dass in einem der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreises ein Kreuz gesetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung eindeutig kenntlich gemacht wird für welchen Wahlvorschlag sich der Wähler/ die Wählerin entschieden hat.
Die Vorschriften gemäß § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu Wahlen und Abstimmungen sind einzuhalten. Wir verweisen hierbei auf unsere Ausführungen unter "Öffentliche Wahlhandlung".
Außerdem bitten wir um Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln:
-Einhaltung eines Mindestabstandes von min. 1,50 m zu anderen Personen
-Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Schutzmaske
-Bei der Begrüßung/Verabschiedung Händeschütteln und Umarmungen vermeiden
-Einhaltung der Hust- und Nies-Etikette (in die Armbeuge bzw. Taschentuch husten/niesen)
-Einhaltung der Händehygiene (Desinfektionsmittel wird bereitgestellt)
-Keine Grüppchenbildung vor dem Wahllokal
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Gemeinde Hügelsheim Wahlkreis 33 - Baden-Baden
Bekanntmachung über die Sitzung zur Festsetzung des Briefwahlergebnisses der Landtagswahl
Am Sonntag, 14.03.2021, findet um 14:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2 (Eingang: seitlicher Bühneneingang) eine öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Zulassung der Wahlbriefe und zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl für die Wahl des Landtags von Baden-Württemberg statt.
Jeder hat Zutritt. Die Vorschriften gemäß § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu Wahlen und Abstimmungen sind einzuhalten. Wir verweisen hierbei auf unsere Ausführungen unter "Öffentliche Wahlhandlung".
Hügelsheim, 12.03.2021
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Bekanntmachung über die Sitzung zur Festsetzung des Briefwahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
Am Sonntag, 14.03.2021, findet um 14:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2 (Eingang: seitlicher Bühneneingang) eine öffentliche Sitzung des Wahlvorstandes zur Zulassung der Wahlbriefe und zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin statt.
Jeder hat Zutritt. Die Vorschriften gemäß § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu Wahlen und Abstimmungen sind einzuhalten. Wir verweisen hierbei auf unsere Ausführungen unter "Öffentliche Wahlhandlung".
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Sonntag, den 14.03.2021, findet um ca. 21:00 Uhr in der Schwarzwaldhalle, Schwarzwaldstr. 2 (Eingang: seitlicher Bühneneingang) eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Tagesordnung:
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.
Jeder hat Zutritt. Die Vorschriften gemäß § 10a der Corona-Verordnung Baden-Württemberg zu Wahlen und Abstimmungen sind einzuhalten. Wir verweisen hierbei auf unsere Ausführungen unter "Öffentliche Wahlhandlung".
Im Anschluss an die Sitzung des Gemeindewahlausschusses wird das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vor der Schwarzwaldhalle verkündet.
Bitte beachten Sie die am Wahltag geltenden Vorschriften der Corona-Verordnung.
Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses
Reiner Dehmelt
Bürgermeister
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Hinweis für Briefwähler
Die Wahlbriefe für die Landtagswahl und die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Bürgermeisteramt Hügelsheim eingegangen sein. Damit der rechtzeitige Eingang gewährleistet ist, bitten wir alle Briefwähler, die ihren Wahlbrief noch nicht abgegeben haben, dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 14.03.2021, 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Hügelsheim, Hauptstr. 34 eingeworfen oder in einem Wahllokal abgegeben wird.
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Unzulässige Wahlpropaganda
Während der Wahlzeit sind in und an den Gebäuden, in dem sich der Wahlraum befindet sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Entscheidend ist, dass die Wähler den Wahlraum betreten können, ohne unmittelbar zuvor durch Propaganda oder Unterschriftensammlungen behindert oder beeinflusst zu werden.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Vorschrift.
- Bürgermeisteramt Hügelsheim -