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Kommende Woche, am Donnerstag, 8. Dezember, findet der bundesweite Warntag 2022 statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ihre Warnmittel. Ab 11 Uhr werden die Warnmittel aktiviert und in ganz Deutschland werden Radio- und Fernsehsender ihre Sendungen unterbrechen und es gehen Meldungen über Warn-Apps ein Ziel des bundesweiten Warntages ist es, die technischen Abläufe im Fall einer Warnung und auch die Warnmittel selber auf ihre Funktion und auf mögliche Schwachstellen hin zu überprüfen. Im Nachgang werden von den Verantwortlichen gegebenenfalls Verbesserungen vorgenommen und so das System der Bevölkerungswarnung sicherer gemacht. So wurden beispielsweise nach dem ersten bundesweiten Warntag, am 8. September 2020, die Schwachstellen im Modularen Warnsystem (MoWaS) identifiziert und vom Betreiber behoben. Der bundesweite Warntag soll zudem die Menschen in Deutschland über die Warnung der Bevölkerung informieren und sie damit für Warnungen sensibilisieren.   Bund warnt über Warn-App und Warnkanal Cell Broadcast Der Bund aktiviert die Modularen Warnsystem (MoWaS) und verschickt Probewarnungen. Über Mo-WaS werden diese verbreitet und erreichen beispielsweise Rundfunksender und App-Server. Dort können Sie die Warnung dann lesen und/oder hören. Zudem werden erstmals Probewarnmeldung über Cell Broadcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Dabei ist keine App notwendig, um die Warnung zu empfangen. Für den Test mit Cell Broadcast wurde der Warntag vom 8. September ausnahmsweise auf den 8. Dezember verschoben. Damit die Menschen in Deutschland die Warnhinwei-se über Cell Broadcast empfangen können, muss das Handy oder Smartphone mit Cell Broadcast kompatibel, eingeschaltet und empfangsbereit sein. Bei den Smartphones von Apple ist das Warnsystem mit allen Geräten ab dem iPhone 6s aufwärts kompatibel, sofern ihr Betriebssystem auf dem jeweils neuesten Stand ist (derzeit iOS 16.1 oder 15.7.1 und 15.6.1). Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android können von der Android-Version 11 an aufwärts die Warnungen empfangen. Um die Testwarnungen zu empfangen, muss bei einigen Geräten der Cell-Broadcast-Empfang manuell aktiviert werden. Beim iPhone muss der Button "Testwarnung" aktiviert sein. Ihn findet man bei den Einstellungen über den Menüpunkt "Mitteilungen" ganz unten in der Rubrik "Cell Broadcast Alerts". Auf Android-Geräten findet man die die Einstellung in der Regel über ein Untermenü wie "Sicherheit und Notfall" im Einstellungen-Menü. Die Rubrik zum Ein- und Ausschalten der Nachricht heißt dann je nach Hersteller "Drahtlose Notfallwarnungen" oder "Notfallbenachrichtigungen für Mobilgeräte". Für die Aussendung von Cell Broadcast-Nachrichten werden keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. Die Warnmeldung wird an alle empfangsbereiten Mobilfunkendgeräte ausgesendet, ohne dass der Absender der Warnmeldung die Mobil-funknummer oder andere Daten der Empfänger kennt oder erfassen kann.

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FDP-Landtagsabgeordneter Christian Jung verschafft sich vor Ort einen Eindruck über Verkehrslage im Berufsverkehr Nachdem sich der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung (Wahlkreis Bretten) bereits mit der "Bürger Interessengemeinschaft Entwicklung Hügelsheim" (B.I.G.H.) sowie vor einigen Wochen auch mit der Bürgermeisterin Kerstin Cee und Vertretern aus dem Gemeinderat Hügelsheim ausgetauscht hat, hat der liberale Landtagsabgeordnete nun die Gelegenheit genutzt, um sich selbst vor Ort einen Überblick über die Verkehrslage während des Berufsverkehrs zu verschaffen. Seit Jahren hat die Gemeinde Hügelsheim mit Zulieferer- und Pendelverkehr zum Baden-Airpark zu kämpfen, der mangels Autobahnanbindung des Airparks mitten durch die Gemeinde führt. Da die Verkehrslage in den frühen Morgenstunden als besonders belastend beschrieben wurde, wenn Kinder sich auf dem Schulweg oder Erwachsene auf dem Weg zur Arbeit befinden, fand der Ortstermin bereits um 7 Uhr morgens statt. Auch Christian Jung, der den Termin in Begleitung des Fraktionsvorsitzenden der FDP/FuR-Fraktion im Kreistag, Lutz Jäckel, wahrnahm, zeigt sich beeindruckt durch die enorme Menge an Fahrzeugen, die sich innerhalb kürzester Zeit ihren Weg durch das kleine Hügelsheim bahnen. "Um zu verstehen, mit welcher Belastung die Einwohner der Gemeinde Hügelsheim seit über 25 Jahren zu kämpfen haben, muss man sich die Lage, vor allem im Berufsverkehr, selbst vor Ort angesehen haben", gibt Christian Jung zu verstehen. Lutz Jäckel ergänzt dazu, dass für Hügelsheim keine aktuellen Zahlen aus Verkehrszählungen vorliegen, man sich allerdings an Landrat Christian Dusch wenden würde, um eine Verkehrszählung anzustoßen. Von Landesverkehrsminister Winfried Herrmann (Bündnis90/Die Grünen) erwarten die Liberalen, dass er im Rahmen des "runden Tisches" das notwendige Engagement zeigt, das der jahrzehntelangen Belastung der Gemeinde gerecht wird und eine Lösung für den Autobahnanschluss Baden-Airpark bereits vor Ende des Jahres 2024 gefunden wird.

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MDas Mobile Impfteam des Kreisimpfzentrums ist weiterhin im Landkreis Rastatt unterwegs, um impfwillige Menschen gegen das Corona-Virus zu impfen. Wir möchten Sie mit dieser Email über eine Impfaktion in der Gemeinde Hügelsheim informieren. Das Kreisimpfzentrum würde begrüßen, wenn Sie vorab eine Mitteilung über die Impfaktion in den amtlichen Nachrichten Ihres Gemeindemitteilungsblattes veröffentlichen könnten. Das Mobile Impfteam des Landkreises Rastatt ist am Sonntag, 27. November für eine Impfaktion im dm-Drogeriemarkt in Hügelsheim, Wagnerstr. 2 vor Ort. Die Impfaktion wird in Kooperation des Mobilen Impfteams und der dm-Filiale Hügelsheim durchgeführt. Geimpft wird mit dem an die Omikron-Variante BA.4/BA.5 angepassten Impfstoff von BioNTech. Die Impfungen finden von 11:00 bis 14:00 Uhr in der dm-Filiale statt. Impfungen sind mit und ohne Anmeldung möglich. Termine können online über das Termin-Tool des Drogeriemarktes unter dm.de über die Suche "Impfaktion" gebucht werden. Mitzubringen sind Impfausweis, Krankenversicherungskarte sowie Personalausweis. Die Impfungen erfolgen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut. Während der Impfaktion besteht Maskenpflicht. Initiiert wurde die Impfaktion von der dm-Drogeriemarkt-Kette, welche deutschlandweit Räumlichkeiten in ihren Märkten für Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 zur Verfügung stellt. Der Landkreis Rastatt bietet überdies Impfungen im Kreisimpfzentrum in Rastatt, Kapellenstr. 34, dienstags bis freitags während den Öffnungszeiten von 12:00 bis 18:00 Uhr an. Termine können online über impftermin-bw.de gebucht werden oder telefonisch unter 0800/282 272 91. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-rastatt.de/impfen

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Vor dem Hintergrund der herrschenden Energiekrise hat die Bundesregierung zur  Sicherung der Energieversorgung zwei Verordnungen über kurz- und mittelfristige Maßnahmen erlassen: Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), gültig vom 01.09.2022 bis 28.02.2023, und die Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmeverordnung (EnSimiMaV), die ab 01.10.2022 bis 30.09.2024 befristet ist Die EnSikuMaV regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Nutzung der Gebäude, in erster Linie durch verringerte Raumtemperaturen und die EnSimiMaV regelt die Energieeinsparung im Gebäudebereich durch die Optimierung der Gebäudetechnik z.B. durch die Verpflichtung zur Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich usw. Beide Verordnungen sind für die Gemeinde bindend und es gibt hierzu auch keinerlei Alternativen.  Aus diesem Grund wird die Verwaltung die Nutzer der gemeindlichen Liegenschaften entsprechend sensibilisieren, damit die Vorgaben aus der EnSikuMaV eingehalten werden. Des Weiteren werden für die Maßnahmen zur Energieeinsparung durch Optimierung der Gebäudetechnik die erforderlichen Finanzmittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Als einzige Ausnahme bei den gemeindlichen Gebäuden, werden durch die EnSikuMaV die Schulen und der kommunale Kindergarten nicht erfasst. Für diese Liegenschaften gibt es somit keine gesetzlichen Vorgaben, sondern nur Empfehlungen z.B. Arbeitsstättenverordnung. Somit kann der Gemeinderat bei den Schulen und im Kinderhaus zur Energieeinsparung eigene Vorgaben zum Betrieb erlassen. Der Gemeinderat hat daher folgende Maßnahmen zur Umsetzung der genannten Verordnungen beschlossen: Schulen : - die Raumtemperatur in den Klassen-, Fach- und Betreuungsräumen wird auf 20 ° C begrenzt Kinderhaus Spielkiste: die Raumtemperaturen werden wie folgt festgelegt: - in Räumen zum Aufenthalt der Kleinkinder 21°C - in Waschräumen 21°C - im Wickelbereich 24°C - in Schlafräumen 18°C - im Büro der Leitung 20°C - im Raum für Elterngespräche 20°C - warmes Wasser zum Hände waschen wird weiterhin zur Verfügung gestellt Schul- und Sporthallen: Die Raumtemperatur in der Sporthalle wird auf 17 ° C und in den Umkleideräumen auf 20° C begrenzt. Die Duschen in den Sporthallen werden geschlossen. Weihnachtsbeleuchtung : Auf dem Rathausplatz und dem öffentlichen Platz Neue Straße 2 werden weiterhin Weihnachtsbäume aufgestellt, jedoch in der Größe 7-9 m. Die Betriebszeiten werden wie folgt festgelegt: von 6:00 Uhr - 7:30 Uhr und von 17:00 Uhr - 22:30 Uhr Straßenbeleuchtung : Die Leistung der Straßenbeleuchtung wird in der Zeit von ca. 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr auf 50 % der Leistung reduziert.

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Sitzungsnummer: GR/015/2022 Am Montag, 10.10.2022, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses Hügelsheim, Hauptstraße 34, statt. Tagesordnung: TOP 1 1. Änderung Bebauungsplan der Gemeinde Iffezheim "Erweiterung Industriegebiet" hier: Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im elektronischen Umlaufverfahren Vorlage: HAU/036/2022 TOP 2 Starkregenereignis vom 23.06.2021, Sanierung des Untergeschosses der Nikolaus-Kopernikus-Grundschule, Schwarzwaldstr. 4 hier: Entwässerung Lichthöfe im Untergeschoss, Vorstellung Sanierungskonzept Vorlage: BAU/059/2022 TOP 3 Sanierung eines Kanalanschlusses in der Hauptstraße hier: Vergabe der Tiefbauarbeiten Vorlage: BAU/055/2022 TOP 4 Maßnahmen zur Energieeinsparung in den öffentlichen Einrichtungen Vorlage: BAU/057/2022 TOP 5 Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften und Umweltprüfung "Gewerbepark Baden-Airpark - Sektor B - Änderung" hier: Äußerung von Bedenken/Anregungen bei der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: HAU/035/2022 TOP 6 Nikolaus-Kopernikus GWRS hier: Aufhebung Außenstelle Sinzheim, des gem. Schulausschuss und der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Werkrealschule unter der Trägerschaft der Gemeinde Hügelsheim mit Standorten Hügelsheim und Sinzheim Vorlage: HAU/037/2022 TOP 7 Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen Vorlage: HAU/038/2022 Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung eingeladen. gez. Kerstin Cee Bürgermeisterin

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Mit der virtuellen Poststelle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar und ohne weitere Infrastruktur, verschlüsselt - und damit sicher - mit der Gemeindeverwaltung zu kommunizieren. Auch sensible Daten können auf diesem Weg zur Verwaltung übertragen werden. Das zentrale Element der Virtuellen Poststelle (VPS) ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Rechtsverbindliche Kommunikation (z.B. Widersprüche o.ä.) sind allerdings erst mit Ihrer qualifizierten digitalen Signatur möglich. Die Nutzung der virtuellen Poststelle sowie die Anmeldung sind kostenlos. Bitte beachten Sie, dass Sie auf einen Server des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg (DVV BW) weitergeleitet werden, der diesen Service für unsere Verwaltung erbringt. Sicher kommunizieren ohne Registrierung oder Anmeldung Sie erreichen hier das Web-Postfach und teilen uns Ihr Anliegen über das Formular mit. Benutzerregistrierung / Benutzeranmeldung Sie sind noch nicht registriert? Wenn Sie häufiger sichere E-Mails austauschen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie sich für ein eigenes (kostenloses) Postfach registrieren und auf diesem sicheren Weg auch wieder die Antworten der Verwaltung erhalten. Sie können somit ein "Bürgerpostfach" zur Gemeindeverwaltung führen. Sie erhalten automatisch an Ihre normale E-Mail-Adresse eine Nachricht, sobald in Ihr Bürgerpostfach eine neue E-Mail eingegangen ist. Zur Registrierung klicken Sie bitte hier und nutzen auf der Seite unseres Dienstleisters im Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg den entsprechenden Link. Sie sind bereits für ein sicheres Postfach registriert und möchten sich anmelden? Sie können nach der Anmeldung direkt aus Ihrem Postfach nicht nur mit unserer Verwaltung Nachrichten austauschen und Dokumente übermitteln, sondern auch mit vielen weiteren öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg. Da Ihre persönlichen Daten hinterlegt sind, müssen Sie diese nicht erneut eingeben. Sie können vor dem Absenden weitere Dokumente hochladen und der Mitteilung anhängen. Bitte beachten Sie, dass lediglich Mails mit einer Gesamtgröße von 10 MB entgegengenommen werden können. Sie können vor dem Absenden weitere Dokumente hochladen und der Mitteilung anhängen. Bitte beachten Sie, dass lediglich Mails mit einer Gesamtgröße von 10 MB entgegengenommen werden können.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hügelsheim

Telefon 07229/3044-0
Telefax 07229/3044-10

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Postfach 63
76549 Hügelsheim
rathaus@huegelsheim.de

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

von Montag bis Freitag
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zusätzlich Donnerstag nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr
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