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Sitzungsnummer: GR/006/2023 Am Montag, 22.05.2023 , findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses Hügelsheim, Hauptstraße 34, statt. TAGESORDNUNG: TOP 1 Annahme von Zuwendungen (Spenden) durch die Gemeinde Hügelsheim Vorlage: Kasse/004/2023 TOP 2 Erschließung "Ehemalige Heizzentrale" hier: Vorlage der Schlussrechnung Vorlage: BAU/022/2023 TOP 3 Umsetzung der Spielplatzkonzeption hier: Auftragsvergabe der Spielgeräte Vorlage: BAU/026/2023 TOP 4 5. Teiländerung des Bebauunsplans "Oben am Badweg I" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht 1.Aufstellungsbeschluss gem § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO 2.Durchführung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung 3.Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur Offenlage des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: HAU/023/2023 TOP 5 2. Teiländerung des Bebauunsplans "Oben am Badweg III+IV" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Umweltbericht 1.Aufstellungsbeschluss gem § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO 2.Durchführung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung 3.Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur Offenlage des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: HAU/025/2023 TOP 6 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Vogesenstraße 1b" der Gemeinde Hügelsheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung 1.Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 LBO 2.Durchführung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung 3.Billigung des Planentwurfs und Beschluss zur Offenlage des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Vorlage: HAU/010/2023 TOP 7 Nikolaus-Kopernikus-Grund- und Werkrealschule Hügelsheim; hier: Auftragsvergabe für Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände für die neuen Klassenräume im Schulgebäude Ontario Straße 16 Vorlage: HAU/026/2023 Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung eingeladen. gez. Kerstin Cee Bürgermeisterin

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Sitzungsnummer: GR/004/2023 Am Montag, 17.04.2023 , findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses Hügelsheim, Hauptstraße 34, statt. Tagesordnung TOP 1 Annahme von Zuwendungen (Spenden) durch die Gemeinde Hügelsheim im elektronischen Umlaufverfahren Vorlage: Kasse/003/2023   TOP 2 Sanierung Bruchweg hier: Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung Vorlage: BAU/012/2023 TOP 3 Auftragsvergabe für Pflegearbeiten, Hacken, Jäten und Wässern von Grünanlagen in der Gemeinde für die Dauer von 3 Jahren LOS I Außenanlage der Grund- und Hauptschule in der Ontario Straße LOS II Außenanlage Friedhof LOS III Pflanzbeete "Unten an der Landstraße" und Kreisel Badener Straße Vorlage: BAU/013/2023   TOP 4 Durchführen Hydraulischer Abgleich an den Heizungsanlagen hier: Auftragsvergabe Vorlage: BAU/014/2023   TOP 5 Erneuerung der Hauptsteuerungsanlage mit SPS-Steuerung im Wasserwerk Hügelsheim hier: Auftragsvergabe der Rohrleitungsarbeiten Vorlage: BAU/015/2023 TOP 6 Haushalt 2023 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung der Gemeinde Hügelsheim für das Haushaltsjahr 2023 Vorlage: RA/006/2023 TOP 7 Haushalt 2023 Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Wasserversorgung der Gemeinde Hügelsheim für das Wirtschaftsjahr 2023 Vorlage: RA/007/2023 TOP 8 Wahl der Hauptschöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024-2028 hier: Wahl der Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde Hügelsheim Vorlage: HAU/021/2023 TOP 9 Bürgerfragestunde Vorlage: HAU/020/2023 Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung eingeladen. gez. Kerstin Cee Bürgermeisterin

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Gemeinde Hügelsheim Landkreis Rastatt   Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 10.03.2014 - ABWASSERSATZUNG -   zuletzt geändert durch die Satzung vom 19. März 2018   Aufgrund von § 46 Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim am 30. Januar 2023 folgende Satzung beschlossen:     Artikel I Änderungen   Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung AbwS) vom 10.03.2014 wird wie folgt geändert.   Der § 44 erhält folgende neue Fassung:   § 44 Vorauszahlungen   (1)  Solange die Gebührenschuld noch nicht entstanden ist, sind vom Gebührenschuldner Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen entstehen am 31. März, 30. Juni und 30. September eines jeden Jahres. Beginnt die Gebührenpflicht während des Veranlagungszeitraumes, entstehen die Vorauszahlungen mit Beginn der folgenden Regelvorauszahlungsfälligkeit.   (2)  Jeder Vorauszahlung ist ein Drittel des zuletzt festgestellten Jahreswasserverbrauchs bzw. ein Drittel der zuletzt festgestellten gebührenpflichtigen Fläche gem. § 40 a und die anteilige Grundgebühr (§ 37) zugrunde zu legen. Bei erstmaligem Beginn der Gebührenpflicht werden der voraussichtliche Jahreswasserverbrauch und der Zwölftelanteil der Jahresniederschlagswassergebühr geschätzt.   (3)  Die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Gebührenschuld für diesen Zeitraum angerechnet.   (4)  In den Fällen des § 38 Abs. 2 und Abs. 3 entfällt die Pflicht zur Vorauszahlung.     Artikel II Inkrafttreten   Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.      Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.   Hügelsheim, 30. Januar 2023      Kerstin Cee Bürgermeisterin

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Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit sowohl die Hauptschöffen und Hilfsschöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte als auch die Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte, jeweils für die Geschäftsjahre von 2024 bis 2027, gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde vier Personen, die am Amtsgericht Bühl und Landgericht Baden-Baden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 31. März 2023 beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, Hauptamt, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde Hügelsheim www.huegelsheim.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden oder es kann auch beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, OG, Zimmer 10, abgeholt werden. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 31. März 2023 ebenfalls an das Bürgermeisteramt Hügelsheim, Hauptamt, Hauptstraße 34, 76549 Hügelsheim. Bewerbungsformulare sind im Internet auf Internetseite der Gemeinde Hügelsheim www.huegelsheim.de oder  www.schoeffenwahl.de abrufbar oder können ebenfalls beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, OG, Zimmer 10, abgeholt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch beim Bürgermeisteramt Hügelsheim, Herr Schell unter Telefon-Nummer 07229/3044-20. Über die Aufnahme der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagslisten Schöffen und Hilfsschöffen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim in einer öffentlichen Sitzung. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendhilfeschöffen meldet die Gemeinde an das Jugendamt des Landkreises Rastatt. Über eine Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises.

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Mit der virtuellen Poststelle bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unmittelbar und ohne weitere Infrastruktur, verschlüsselt - und damit sicher - mit der Gemeindeverwaltung zu kommunizieren. Auch sensible Daten können auf diesem Weg zur Verwaltung übertragen werden. Das zentrale Element der Virtuellen Poststelle (VPS) ist ein Webportal, das für alle Bürger offen steht. Rechtsverbindliche Kommunikation (z.B. Widersprüche o.ä.) sind allerdings erst mit Ihrer qualifizierten digitalen Signatur möglich. Die Nutzung der virtuellen Poststelle sowie die Anmeldung sind kostenlos. Bitte beachten Sie, dass Sie auf einen Server des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg (DVV BW) weitergeleitet werden, der diesen Service für unsere Verwaltung erbringt. Sicher kommunizieren ohne Registrierung oder Anmeldung Sie erreichen hier das Web-Postfach und teilen uns Ihr Anliegen über das Formular mit. Benutzerregistrierung / Benutzeranmeldung Sie sind noch nicht registriert? Wenn Sie häufiger sichere E-Mails austauschen möchten, ist es sinnvoll, dass Sie sich für ein eigenes (kostenloses) Postfach registrieren und auf diesem sicheren Weg auch wieder die Antworten der Verwaltung erhalten. Sie können somit ein "Bürgerpostfach" zur Gemeindeverwaltung führen. Sie erhalten automatisch an Ihre normale E-Mail-Adresse eine Nachricht, sobald in Ihr Bürgerpostfach eine neue E-Mail eingegangen ist. Zur Registrierung klicken Sie bitte hier und nutzen auf der Seite unseres Dienstleisters im Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg den entsprechenden Link. Sie sind bereits für ein sicheres Postfach registriert und möchten sich anmelden? Sie können nach der Anmeldung direkt aus Ihrem Postfach nicht nur mit unserer Verwaltung Nachrichten austauschen und Dokumente übermitteln, sondern auch mit vielen weiteren öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg. Da Ihre persönlichen Daten hinterlegt sind, müssen Sie diese nicht erneut eingeben. Sie können vor dem Absenden weitere Dokumente hochladen und der Mitteilung anhängen. Bitte beachten Sie, dass lediglich Mails mit einer Gesamtgröße von 10 MB entgegengenommen werden können. Sie können vor dem Absenden weitere Dokumente hochladen und der Mitteilung anhängen. Bitte beachten Sie, dass lediglich Mails mit einer Gesamtgröße von 10 MB entgegengenommen werden können.

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Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hügelsheim

Telefon 07229 3044-0
Telefax 07229 3044-10

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rathaus@huegelsheim.de

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von Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr
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