Zahlen und Daten

Postleitzahl 76549
Telefonvorwahl 07229
Gemarkungsgröße 1.496 ha
Meereshöhe 122 m über dem Meer
Einwohner (Stand 6/2019) 5.122
Lage Baden-Württemberg,
Landkreis Rastatt
8 Grad 7 Minuten östliche Länge
48 Grad 47 Minuten nördliche Breite
Gemarkungsgrenzen im Norden Iffezheim
im Nordosten Baden-Baden
im Süden Rheinmünster
im Westen der Rhein (Frankreich, Elsass)
im Osten Sinzheim
Entfernung zu den Städten Karlsruhe 45 km
Rastatt 10 km
Baden-Baden 10 km
Bühl 17 km

Gemeindewappen Hügelsheim - Originalbeschreibung

Hügelsheim gehörte ehemals den von Windeck, die es als Lehen von den von Geroldseck hatten, während diese wieder von dem Burggrafen von Nürnberg damit belehnt waren. Im Jahre 1309 kamen Hügelsheim und Stollhofen zugleich, durch Kauf zu Baden.
Das Wappen der Gemeinde beschreibt sich wie folgt:
Schild gespalten, rechts auf goldenem Grund ein roter Querbalken, links auf blauem Grund ein goldener Rost.
Bedeutung: goldener Grund mit rotem Querbalken ist das Wappen derer von Geroldseck, der goldene Rost auf blauem Grund ist das Heiligenattribut des hl. Laurentius, des Patrons der Hügelsheimer Kirche.

Quellennachweis: Generallandesarchiv zu Karlsruhe

Wichtiger Hinweis - Schutz des Gemeindewappens

Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst.
Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde (also grundsätzlich Gemeinderat und Bürgermeister). Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt.
Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht ein Wappen zu führen, als sogenanntes Persönlichkeitsrecht gemäß § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt.
Die Verwaltung bittet deshalb um Verständnis, dass sie Bitten zur Verwendung des Gemeindewappens für gewerbliche oder private Zwecke (u.,a. Geschenkartikel) nicht entsprechen kann.
Das unbefugte Benutzen des Gemeindewappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem besteht für die Gemeinde ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.
Wenn Sie also das Hügelsheimer Gemeindewappen verwenden wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung.

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hügelsheim

Telefon 07229 3044-0
Telefax 07229 3044-10

Hauptstraße 34
76549 Hügelsheim
rathaus@huegelsheim.de

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

von Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag nachmittags 14:00 bis 18:00 Uhr
07229 3044 0