Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hügelsheim vom 27. Januar 2015
Gemeinde Hügelsheim
Landkreis Rastatt
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde Hügelsheim vom 27. Januar 2015
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hügelsheim in seiner Sitzung vom 17.11.2025 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 - Änderung der Satzung
Der § 14 erhält folgende neue Fassung:
§ 14
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(1) Die Benutzungsgebühr wird für die Unterbringung in einer Unterkunft in Containerbauweise und für die Unterbringung in einer Unterkunft in Festbauweise getrennt ermittelt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist der überlassene Wohnplatz.
(2) Die Benutzungsgebühren für die in § 1 genannten Unterkünfte einschließlich der Betriebskosten betragen
- in einer Unterkunft in Containerbauweise:
je Wohnplatz und Kalendermonat je 162,12 Euro,
- in einer Unterkunft in Festbauweise:
je Wohnplatz und Kalendermonat 371,79 Euro.
(3) Bei der Errechnung der Benutzungsgebühren nach Kalendertagen wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Hinweis:
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
gez.
Kerstin Cee
Bürgermeisterin
