Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum – Straßenverkehrsrechtliche Anordnung –
Die Gemeinde Hügelsheim weist darauf hin, dass für Sicherungsmaßnahmen oder Einschränkungen die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, eine Straßenverkehrsrechtliche Anordnung beantragt werden muss.
Der öffentliche Verkehrsraum umfasst Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Rad- und Gehwege.
Fristen: Der Antrag auf die Straßenverkehrsrechtliche Anordnung ist vollständig, im Regelfall 14 Tage vor Beginn der Maßnahme, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Rastatt einzureichen.
Nach Prüfung wird die gebührenpflichtige Straßenverkehrsrechtliche Anordnung erlassen.
Weitere Auskünfte sowie die notwendigen Anträge erhalten Sie direkt vom Landratsamt Rastatt - Untere Straßenverkehrsbehörde - unter der Tel. 07222/381-3246 oder per E-Mail: amt32@landkreis-rastatt.de