Verbot „kompostierbarer“ Kunststoffbeutel ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen "kompostierbare" Kunststofftüten im Landkreis Rastatt nicht mehr in die Biotonne gegeben werden. In vielen Stadt- und Landkreisen Deutschlands existiert bereits ein entsprechendes Verbot. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) mitteilt, zersetzen sich besagte Kunststoffbeutel in der Vergärungsanlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen somit Plastikrückstände. Geeignetere Materialien zum Verpacken des Biomülls sind unbeschichtete Papiertüten, Zeitungspapier oder Bäckertüten ohne Sichtfolie.
Laut AWB befinden sich im Biomüll des Landkreises Rastatt zu viele Störstoffe. Häufige Fehlwürfe, die bei Biotonnenkontrollen entdeckt werden, sind in den meisten Fällen Plastik und Restmüll. Solche Materialien erschweren die Verwertung und verursachen Zusatzkosten. Der aus dem Biomüll gewonnene Kompost landet nach der Vergärung wieder in Gärten und auf Feldern - inklusive der anorganischen Störstoffe, die nicht vollständig aussortiert werden konnten.
