Verbrennen von Abfällen in Hausfeueranlagen verboten
Das Verbrennen von Haushalts-, Gewerbe- und Bauabfällen oder behandeltem Holz in Hausfeuerungsanlagen, wie Holzbrennkessel, Kamine oder Öfen ist grundsätzlich verboten und wird in der Nachbarschaft oftmals als beißender Qualm und üble Gerüche wahrgenommen.
Derartiges Handeln stellt sowohl für den Verursacher selbst als auch für das Umfeld eine echte Gesundheitsbedrohung dar. Durch diese Form der unerlaubten und unsachgemäßen Abfallentsorgung werden vor allem Feinstaub, Dioxin und Kohlenwasserstoff freigesetzt, deren Auswirkungen für die menschliche Gesundheit bedenklich sind. Vor allem Personen mit Lungen- und Herzkrankheiten, Kinder und ältere Menschen sind besonders gefährdet.
Das gemeindliche Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen in Hausfeuerungen ein Verstoß gegen abfallrechtliche und umweltrechtliche Bestimmungen darstellt und als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Grundsätzlich dürfen in Hausfeueranlagen für Festbrennstoffe nur die jeweils zugelassenen Brennmaterialien verbrannt werden, für deren Einsatz sie nach den Angaben des Herstellers geeignet sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Schornsteinfegermeister.