Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl 2025 bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.huegelsheim.de an.
Beim Aufruf des Links "Beantragung von Briefwahlunterlagen per Internet" erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mir unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsboten zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst ca. 2 Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an schaefer.s@huegelsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgermeisteramt Hügelsheim, Wahlamt, unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon-Nr. 07229/3044-23, Fax 07229/3044-10, E-Mail: schaefer.s@huegelsheim.de