Die Gemeindekasse informiert:
Am 15. Mai 2026 ist die
2. Rate
der Grund- und Gewerbesteuer 2026
zur Zahlung fällig
Bitte geben Sie bei Ihren Überweisungen immer das Buchungszeichen (siehe Bescheid) an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung zu gewährleisten.
Um Mahnungen mit Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden, bitten wir, die Beträge rechtzeitig zu überweisen. Oder nehmen Sie doch am einfachen und sicheren Zahlungsweg des Bankeinzugsverfahrens teil. Durch Teilnahme am Bankeinzugsverfahren stellen Sie ohne zusätzliche Kosten und Mühe sicher, dass die fälligen Beträge pünktlich beglichen werden. Entsprechende Vordrucke können unter www.huegelsheim.de heruntergeladen bzw. bei der Gemeindekasse unter Telefon 07229/3044-32 oder 3044-36 angefordert werden.
Bankverbindungen:
VR-Bank Mittelbaden eG
IBAN: DE09 6656 2300 0010 0019 00 / BIC: GENODE61IFF
Sparkasse Rastatt-Gernsbach
IBAN: DE46 6655 0070 0011 0055 76 / BIC: SOLADES1RAS
Empfängerkonto: Gemeinde Hügelsheim
Ihre Gemeindekasse Hügelsheim