DATEN & FAKTEN
Bezeichnung | Wert |
---|---|
Einwohner (Stand: 30.06.2023) | 5.133 |
Gemarkungsgröße | 1.496 ha |
Lage | Baden-Württemberg, Landkreis Rastatt 8 Grad 7 Minuten östliche Länge 48 Grad 47 Minuten nördliche Breite |
Postleitzahl | 76549 |
Telefonvorwahl | 07229 |
Meereshöhe | 122 m über dem Meer |
Gemarkungsgrenzen | im Norden Iffezheim im Nordosten Baden-Baden im Süden Rheinmünster im Westen der Rhein (Frankreich, Elsass) im Osten Sinzheim |
Entfernung zu den Städten | Karlsruhe 45 km Rastatt 10 km Baden-Baden 10 km Bühl 17 km |
Bezeichnung |
---|
Einwohner (Stand: 30.06.2023):
5.133 |
Gemarkungsgröße:
1.496 ha |
Lage:
Baden-Württemberg, |
Postleitzahl:
76549 |
Telefonvorwahl:
07229 |
Meereshöhe:
122 m über dem Meer |
Gemarkungsgrenzen:
im Norden Iffezheim |
Entfernung zu den Städten:
Karlsruhe 45 km |
Gemeindewappen Hügelsheim - Originalbeschreibung
Hügelsheim gehörte ehemals den von Windeck, die es als Lehen von den von Geroldseck hatten, während diese wieder von dem Burggrafen von Nürnberg damit belehnt waren. Im Jahre 1309 kamen Hügelsheim und Stollhofen zugleich, durch Kauf zu Baden.
Das Wappen der Gemeinde beschreibt sich wie folgt: Schild gespalten, rechts auf goldenem Grund ein roter Querbalken, links auf blauem Grund ein goldener Rost.
Bedeutung: goldener Grund mit rotem Querbalken ist das Wappen derer von Geroldseck, der goldene Rost auf blauem Grund ist das Heiligenattribut des hl. Laurentius, des Patrons der Hügelsheimer Kirche.
Quellennachweis: Generallandesarchiv zu Karlsruhe
Wichtiger Hinweis - Schutz des Gemeindewappens
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst.
Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die Organe der Gemeinde (also grundsätzlich Gemeinderat und Bürgermeister). Dritten Personen ist sowohl die Führung als auch die Verwendung des Gemeindewappens grundsätzlich untersagt.
Ebenso wie das Recht auf den Namen der Gemeinde ist auch das Recht ein Wappen zu führen, als sogenanntes Persönlichkeitsrecht gemäß § 12 BGB gegen unbefugte Verwendung geschützt. Die Verwaltung bittet deshalb um Verständnis, dass sie Bitten zur Verwendung des Gemeindewappens für gewerbliche oder private Zwecke (u.,a. Geschenkartikel) nicht entsprechen kann. Das unbefugte Benutzen des Gemeindewappens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Zudem besteht für die Gemeinde ein durchsetzbarer Unterlassungsanspruch. Wenn Sie also das Hügelsheimer Gemeindewappen verwenden wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung der Gemeindeverwaltung.