RECHT HABEN UND RECHT BEKOMMEN – AUCH IM NACHBARLAND
Das Projekt „Justiz ohne Grenzen“ ist ein innovatives Pilotprojekt, das ins Leben gerufen wurde, um eine Lücke in der Information und dem grenzüberschreitenden Zugang zum Rechtsweg in der deutsch-französischen Grenzregion zu schließen.
Zu oft kommt es vor, dass Bürgerinnen und Bürger bei rechtlichen Problemen im Nachbarland ihre Rechte nicht geltend machen, weil sie das ausländische Rechtssystem nicht kennen.
- Welches Verfahren kann eingeleitet werden?
- Vor welchem französischen oder deutschen Gericht?
- Welches Recht ist anwendbar?
- Wie viel kostet ein Gerichtsverfahren?
- Ist die Einschaltung einer Anwältin oder eines Anwalts zwingend vorgeschrieben?
- Wie funktionieren die vereinfachten europäischen Gerichtsverfahren? usw.
Ziel dieser neuen Kontaktstelle ist es, die Rechtssuchenden in der Grenzregion über die Justizsysteme der beiden Länder zu informieren, sie bei den vereinfachten europäischen Verfahren zu begleiten und/oder sie an zweisprachige Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten (z. B. an eine Rechtsanwältin oder an einen Rechtsanwalt) zu verweisen, die auf die jeweilige Thematik des vorliegenden Rechtsstreits spezialisiert sind. Damit sie ihre Rechte auch wirklich geltend machen können. Kostenlos und in beiden Sprachen (Deutsch und Französisch).
Für wen ist diese Kontaktstelle?
Das kostenlose Beratungsangebot der deutsch-französischen Justizkontaktstelle richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die mit einem grenzüberschreitenden deutsch-französischen Rechtsstreit konfrontiert sind und erwägen, diesen vor Gericht zu klären. Behandelt werden die folgenden Rechtsgebiete: Verbraucherschutz, Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.cec-zev.eu
Quelle: Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.