Einführung eines Stoffwindelzuschusses in der Gemeinde Hügelsheim
Die Gemeinde Hügelsheim möchte Familien finanziell unterstützen, die sich für die Benutzung von wiederverwendbaren Stoffwindeln entscheiden. Für Neugeborene der Gemeinde Hügelsheim kann ab sofort ein Stoffwindelzuschuss in Höhe von 50,00 € pro Kind sowie ein einmaliger Zuschuss für eine Stoffwindelberatung in Höhe von 50,00 € beantragt werden.
Der Zuschuss für Neugeborene ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres möglich.
Um den Stoffwindelzuschuss zu erhalten, müssen Sie das Formular auf der Website der Gemeinde Hügelsheim (www.huegelsheim.de/rathaus-gemeinderat/buergerservice/formulare/eigene-formulare-und-merkblaetter) ausfüllen und die benötigten Nachweise beilegen. Hierzu benötigen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde und die Rechnung der Stoffwindeln. Falls Sie einen Zuschuss für eine Stoffwindelberatung möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Bestätigung der Stoffwindelberatung zur Teilnahme sowie den Nachweis der Teilnahmegebührenentrichtung.
Stoffwindeln sind Mehrwegwindeln, die wiederverwendbar sind und im Gegensatz zu Einwegwindeln mehrfach benutzt werden können. Sie sind aus natürlichen Textilien hergestellt und frei von Chemikalien und Schadstoffen. Durch die Verwendung von Stoffwindeln reduzieren Sie den Verbrauch von Einwegprodukten und tragen positiv zur Umweltbelastung bei. Bei der Stoffwindelberatung erhalten Sie Informationen über die Vorteile der Stoffwindeln aus ökologischer, ökonomischer und gesundheitlicher Sicht.