Wahlscheinantrag mit und ohne Briefwahlunterlagen bequem per Internet
Zur Europawahl und Kommunalwahl am 09.06.2024 können Wahlscheine mündlich, schriftlich, oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung beantragt werden.
Wir bieten hier für Sie die Beantragung des Wahlscheins an.
Beim Aufruf des Links "Wahlschein zur Europa- und Kommunalwahl" erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post bzw. Amtsbote zugestellt. Für die automatisierte Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an schaefer.s@huegelsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 07229/3044-23, Fax 07229/3044-10,
E-Mail: schaefer.s@huegelsheim.de